Einbürgerungstest
Die Volkshochschule führt im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Einbürgerungstests durch.
Vor der Anmeldung ist unbedingt ein Beratungsgespräch in der Sprachberatung erforderlich!
- Diese Tests finden in der Regel einmal pro Monat statt.
- Eine Anmeldung ist spätestens vier Wochen vor Prüfungstermin in der Anmeldung der vhs persönlich erforderlich. Diese kann nicht nicht telefonisch oder online durchgeführt werden.
- Bitte bringen Sie Ihren Pass mit.
- Die Gebühr berägt 25 Euro, nur Bar-Zahlung oder EC-Kartenzahlung möglich.
- Beachten Sie dabei die Öffnungszeiten der Anmeldung.
Auf den Einbürgerungstest können sich Interessierte auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbereiten.
Veranstaltung "Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung. Was steht mir zu - was muss ich zahlen?" (Nr. AG10308) wurde in den Warenkorb gelegt.
Details zu Kurs 242AG10308 Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung. Was steht mir zu - was muss ich zahlen?
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wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten Bestehen.